Ein Bankkunde behauptete, sein Darlehensvertrag sei sittenwidrig. Deshalb wollte er die Darlehenssumme nicht zurückzahlen. Der Nachweis der Sittenwidrigkeit stellt aber hohe Anforderungen, wenn er zum Erfolg führen soll. Der Kunde meinte, der Bank stünde ein Zahlungsanspruch nicht zu, da er sich bei Vertragsschluss in einer Zwangslage befunden habe. Er habe den Vertrag nicht in Ruhe prüfen und in seine Muttersprache übersetzen lassen können. Außerdem sei er von Anfang an wirtschaftlich nicht