“Für welche Taten zwei Jahre mit Bewährung verhängt werden, da reibe ich mir verwundert die Augen” sagte BGH-Präsident Tolksdorf und ließ kein gutes Haar an der umstrittenen Praxis des “Deals”, mit dem landauf landab die Prozesse abgekürzt und Strafen kleingehalten werden. Halten Sie sich also in Zukunft mit kleinen Diebereien zurück – Insolvenzverschleppung, Betrug, Untreue – mit Millionenschäden – dieses Rad müssen Sie drehen. Bewährungsstrafe… stecken Sie doch locker weg, oder?
Selbstbewu20. Dezember 2009 | 8:42 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa