Sind Schulden größeren Ausmasses ein Grund, ins sichere Ausland umzuziehen? Der persönliche Gerichtsstand ist stets da, wo man wohnhaft und gemeldet ist. Auch hat der EU-Rat festgestellt, dass EU-Bürger nicht unbedingt an ihren Heimatstaat gebunden sind, wenn es um die Durchführung eines Insolvenzverfahrens geht. Einfach ummelden und dann schneller schuldenfrei als in Deutschland geht natürlich nicht. Voraussetzung für ein Insolvenzverfahren im Ausland und deren Anerkennung
Schuldnerp30. Juli 2009 | 7:06 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa