Lange war unklar, ob Vermittler auch beim Verkauf von geschlossen Fonds die Provisionen offenlegen müssen. Ja, entschied nun der BGH und stärkte damit die Rechte der Anleger. Damit droht der Branche eine massive Klagewelle zu Rückabwicklungen von Finanzgeschäften wegen Falschberatung. Die Entscheidung, die sich speziell auf einen Medienfonds bezog, lässt sich auf alle geschlossenen Fonds anwenden
Schock f?r16. Februar 2009 | 15:28 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa