Die richterliche Unabhängigkeit ist ein hohes Gut – und wesentlich für einen funktionierenden Rechtsstaat. Doch die Unabhängigkeit trägt die Gefahr von Missbrauch durch diejenigen, die nicht verantwortungsvoll damit umgehen – oder sich aufgrund ihrer Unkündbarkeit für unangreifbar halten. Eine überlange Verfahrensdauer stellt eine Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes dar. Ein Grundrecht, das jeder Bürger kennen sollte.
Richterlic17. September 2009 | 19:38 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa