Seit elf Jahren betreibt der Arzt seine Praxis für Orthopädie und Chirotherapie. Vor fünf Jahren entschied er sich gegen die allgemein gültige Gebührenordnung und für ein freies Bezahlsystem. Seine Patienten können seither selbst bestimmen, wie viel ihnen eine Behandlung wert ist. Die Ärztekammer indes sieht in diesem Verhalten einen Verstoß gegen die geltende Berufsordnung