Das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein von der Bundesregierung per Gesetz eingeführtes Girokonto mit Pfändungsschutz und gewährleistet jedem Bürger die Eröffnung bzw. Führung eines Girokontos zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr. Ein GoMoPa-Mitglied hat dazu folgende Frage: “Und welche Bank eröffnet solch ein Konto? Die Banken sind zwar verpflichtet lehnen aber Neue derartige Kunden ab. Man erhält überhaupt kein Konto.”
Reform des21. Januar 2010 | 8:57 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa