Insbesondere wenn es sich um den sensiblen rechtlichen Bereich handelt, ist das Internet als Quelle häufig ungeeignet und hilft den juristisch Unerfahrenen nicht weiter. Ein Beispiel hierfür sind die Anbieter von vorgefertigten Formularen und Musterverträgen. Was auf den ersten Blick einfach und verlockend erscheint, kehrt sich oft ins Gegenteil. Auch bei der Verwendung von Mustern für Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen aus dem Internet ist Vorsicht geboten. Viele im Netz kursierende Texte sind juristisch missverständlich oder veraltet.
Rechtsfall17. September 2009 | 14:39 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa