Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt, die den Bürgern der EU-Mitgliedstaaten die Wahrnehmung ihres Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren überall in der EU ermöglichen soll, wenn sie die Verfahrenssprache des Gerichts nicht verstehen. Die EU-Staaten sollen verpflichtet werden, Tatverdächtigen einen Dolmetscher oder Übersetzer zur Verfügung zu stellen. Die Übersetzungs- und Dolmetschkosten sollen nicht zu Lasten des Tatverdächtigen gehen.