Das Amtsgericht Charlottenburg verurteilte aktuell ein Unternehmen, das ein einen Gewinn versprechendes Schreiben verschickt hatte, zur Zahlung von 1.500 Euro an die Empfängerin. Nach Ansicht der Richterin hat die Beklagte damit der Empfängerin gegenüber eine Gewinnzusage über 1.500 Euro abgegeben. Der durchschnittliche Empfänger könne das Schreiben nach Inhalt und Gestalt nur so verstehen, dass