Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in einer Entscheidung bestätigt, dass Produkthaftungsansprüche im Einzelfall auch noch nach Ablauf der vorgesehenen Zehnjahresfrist gegen den Hersteller geltend gemacht werden können. Für Ansprüche von Verbrauchern in Deutschland gilt insoweit ohnehin schon eine Regelung im Produkthaftungsgesetz, wonach ein Lieferant wie ein Hersteller haften muss. Für Lieferanten ist es daher wichtig, im eigenen Interesse auf
Produkthaf4. Dezember 2009 | 9:51 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa