Behalten Sie immer das Ziel im Auge: die Restschuldbefreiung. Innerhalb einer Privatinsolvenz muss der Vergleichsvorschlag an die Gläubiger ernsthaft sein, aber dennoch ist eine Strategie möglich, bei der den Gläubigern sage und schreibe null Euro angeboten werden! Man spricht hier vom sogenannten Null Euro-Plan der gerichtlich anerkannt ist. Die Argumentation ist einfach