Hat ein Kläger bei mehreren zuständigen Gerichten die freie Wahl, bezeichnet man diese “Allzuständigkeit” als “fliegender Gerichtsstand”. Bei Rechtsverletzungen im Internet führt das nun dazu, dass es eine regelrechte Flucht zu einigen Gerichten gibt. Denn manche Gerichte sind bekannt dafür, bestimmte Rechtsauffassungen zu vertreten. Zum Beispiel gelten einige Richter am Hamburger Landgericht als nicht sonderlich große Freunde von
Ph?nomen "30. Juni 2009 | 16:20 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa