Vollgestopft sind sie – unsere Briefkästen – mit Gewinnmitteilungen, die uns eigentlich nur zur Bestellung unnützer Waren verleiten sollen. Und der Trick mit der Vorfreude auf den Gewinn lässt die Kassen der dubiosen Anbieter klingeln – der Gewinner sind Sie jedenfalls nicht. Das OLG Köln hat den Anspruch eines Kunden auf Zahlung von 13.400 aus einer Gewinnzusage gegen eine “Shopping”-Firma aus Luxemburg bejaht. Dieser hatte den Versender auf Gewinnauszahlung verklagt. Mit dem konkret an ihn gerichteten Anschreiben
"Offiziell15. Mai 2010 | 7:43 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa