Das OVG des Saarlandes hat seine Rechtsprechung zum so genannten Führerscheintourismus geändert. Nach eigenen Angaben folgt es damit europarechtlichen Vorgaben. Die Richter stellten klar, dass deutsche Führerscheinbehörden einer EU-Fahrerlaubnis die Gültigkeit für das Bundesgebiet nicht aberkennen dürfen, die der Inhaber nach Entziehung seiner deutschen Fahrerlaubnis im EU-Ausland erworben hat