Das OVG des Saarlandes hat seine Rechtsprechung zum so genannten Führerscheintourismus geändert. Nach eigenen Angaben folgt es damit europarechtlichen Vorgaben. Die Richter stellten klar, dass deutsche Führerscheinbehörden einer EU-Fahrerlaubnis die Gültigkeit für das Bundesgebiet nicht aberkennen dürfen, die der Inhaber nach Entziehung seiner deutschen Fahrerlaubnis im EU-Ausland erworben hat
OVG Saarlo29. Januar 2009 | 6:41 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa