Der Bundesrat hat die Neufassung der Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) beschlossen. Grundlage für die Honorarfestsetzung sind zukünftig die Baukosten, die aufgrund der Entwurfsplanung berechnet wurden. Beratungsleistungen können ebenso wie bei den rechtsberatenden Berufen und wie bei sonstigen gutachterlichen Leistungen im Wirtschaftsleben frei vereinbart werden