Eine geänderte Rechtsprechung des BFH führte zu einer Neuregelung der Bewertung des geldwerten Vorteils bei Arbeitgeberdarlehen ab 2008. Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ein zinsloses oder zinsverbilligtes Darlehen, führt das beim Arbeitnehmer grundsätzlich zu einer steuerpflichtigen Sachzuwendung; der Arbeitnehmer muss dann auf den Zinsvorteil aus dem Darlehen Lohnsteuer zahlen. Reisekostenvorschüsse, vorschüssige Auslagenerstattungen und Lohnabschläge