Die Miete ist der Preis, der für den einwandfreien Gebrauch einer Wohnung gezahlt wird. Bei Mängeln oder Beeinträchtigungen des Gebrauchs muss der Mieter daher die Miete nicht in voller Höhe zahlen, sondern kann diese für den Zeitraum kürzen, in dem der Mangel vorliegt. Eine Mietminderung muss beim Vermieter nicht angemeldet werden – die Miete wird sofort reduziert, sobald ein Mangel auftritt. Eine Mietminderung hängt auch nicht vom Einverständnis des Vermieters ab