In der Praxis bestehen bei Interessenten und Käufern häufig Irrtümer über das Entstehen der Maklerprovision. Oft seien Maklerkunden irrig der Meinung, dass eine Provision nur entstehe, wenn der Makler über einen Vermarktungsauftrag verfüge. Auch wendeten die Maklerkunden häufig ein, der Makler habe für die Höhe der Provision keinen ausreichenden Arbeitsaufwand erbracht. Die einschlägige obergerichtliche Rechtsprechung hat mehrere Urteile dazu gefällt.
Maklerrech25. Januar 2010 | 7:26 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa