Noch immer unterliegen viele Unternehmer dem Irrglauben, bis zu drei Mahnungen verschicken zu müssen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden können. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist noch immer auf Ihr Geld warten, dürfen Sie Verzugszinsen geltend machen sowie den Mahnbescheid sofort beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Das Mahnverfahren ermöglicht die Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung, also auch ohne Urteil.