Das Landgericht Hechingen hat einem 65-jährigen Kläger Schadensersatz in Höhe von 100.000 Euro gegen eine Volksbank zugesprochen. Die Eheleute waren bei Kapitalanlagen auf die Sicherheit bedacht und wollten in jedem Fall ihr Kapital erhalten. Die Bankberaterin vermittelte ihnen dennoch eine Anleihe vom Typ Cobold 62. Das Gericht sah eine Falschberatung und eine Pflichtverletzung durch die Bank als gegeben und folgte damit der höchstrichterlichen Rechtsprechung
Landgerich5. Februar 2010 | 8:05 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa