Im Internet scheint die Hemmschwelle zum Diebstahl niedriger zu sein als in Ladengeschäften. Die meisten Kunden würden selbstverständlich keine CDs und DVDs stehlen. Im Internet hingegen gilt die Erschleichung von “immateriellen Leistungen” nach wie vor als Kavaliersdelikt oder Sport, zusätzlich angefeuert durch die Verbraucherzentralen und Boulevard-Medien. Hat der Anbieter eine Leistung erbracht, für die die Firma Geld verlangen kann, so besteht auch eine Zahlungspflicht.
Kostenpfli17. Juni 2010 | 5:53 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa