Darüber sollten die Vertreter der Kommunen einmal in ihren Sitzungen diskutieren. So kommt zusätzliches Geld ins Stadtsäckel. Oder – die Bürger werden damit vor immer mehr “Speicherung von Daten” geschützt, wenn Google nicht bereit ist zu zahlen. Pro Straßenkilometer soll für eine Sondernutzung durch die Street-View-Wagen eine Gebühr von 20 Euro verlangt werden. Als Grundlage dient Paragraf 18 des nordrhein-westfälischen Straßen- und Wegegesetzes.