Obwohl derzeit eine Verfassungsbeschwerde bezüglich der rückwirkenden Kfz-Steuererhöhung für Wohnmobile und ein Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig sind, haben Finanzämter in Niedersachsen und Bayern die sogenannte Verfahrensruhe aufgehoben und erlassen Bescheide zu bisher ruhenden Einspruchsverfahren. Dies ist nicht rechtmäßig
Kfz-Steuer2. Februar 2009 | 11:10 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa