Pornografische Werke sind der Bereich, in denen die Abmahnmaschinerie am geschmiertesten läuft. Das hat mehrere Gründe: Zum einen können die Abmahner im Gegensatz zu anderen Film- oder Musikgenres mit zusätzlichen Ermittlungen wegen Verstößen gegen den Paragraph 184 StGB (1) drohen, zum anderen ist das Peinlichkeitspotenzial so groß, dass ein Abmahner sich praktisch keine Gedanken darüber machen muss, ob jene Personen, die er anschreibt, sich tatsächlich schuldhaftes oder
Kanzlei Kn4. März 2010 | 8:18 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa