Die USA kennen zwei unterschiedliche Insolvenzverfahren, die nach den jeweiligen Kapiteln im US-Konkursrecht als Chapter 7 und Chapter 11 bezeichnet werden. Das Insolvenzverfahren nach Chapter 11 unterscheidet sich deutlich vom deutschen Insolvenzrecht. Die Zugangshürden zu diesem Verfahren von Seiten des US-Rechts sind niedrig – Vermögen oder geschäftliche Aktivitäten in den USA genügen. Schwieriger ist die Anerkennung des US-Verfahrens durch die deutschen Gerichte.
Insolvenz 19. November 2009 | 6:38 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa