Der größte Anteil entfällt mit 36.560 Kontoabfragen auf Polizei und Staatsanwaltschaften, Überprüfungen auf Anlass der Sozialbehörden – rund 2800. Die Finanzämter fragten in 17 626 Fällen. “Die Zahlen zeigen, dass der Rechtsstaat bei der Kontoabfrage in Vergessenheit gerät”, erklärte Bundestagsabgeordnete Piltz. Das Bundesverfassungsgericht sei in einer Entscheidung aus dem Jahr 2005 davon ausgegangen, dass die Bankkontenabfrage nur das letzte Mittel sein dürfe