Zu schnell gewesen und geblitzt hat es auch? Nur vermeintliches Glück hat derjenige, wenn das Beweisfoto keine Ermittlung des Fahrers zulässt. Wenn Sie sich dann auch nicht mehr erinnern können, wer just zu diesem Zeitpunkt am Steuer ihres Fahrzeuges saß, kann es böse kommen. So wurde der Halter eines Fahrzeuges zur Führung eines Fahrtenbuches für die Dauer von 18 Monaten verpflichtet. “Im Wiederholungsfall müsse es möglich sein, den Fahrer zu ermitteln,” urteilte das Gericht.
Im Interes23. April 2010 | 7:41 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa