Am Markt sind verstärkt Unternehmen tätig, die Verbrauchern zum Zweck der Geldanlage anbieten, ihnen ihre Vermögensanlagen, insbesondere ihre Lebens- oder private Rentenversicherung (“gebrauchte Lebensversicherung”), abzukaufen. Dabei wird der Kaufpreis von den Unternehmen zu einem Teil einbehalten und soll später verzinst werden. Die BaFin weist darauf hin, dass solche Unternehmen, anders als Versicherungsunternehmen, keiner Solvenzaufsicht durch die BaFin unterliegen, das heißt, keiner Aufsicht zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der mit den Kunden geschlossenen Verträge.