Nach der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes reichen drei Gründungsmitglieder – statt wie bisher sieben – aus, um eine Genossenschaft ins Leben zu rufen. Die Rechtsform hat besonders für kleinere Betriebe rechtliche und steuerliche Vorteile, auch bei Nachfolgefragen. Seit der Neuregelung sind kleinere Genossenschaften von der Verpflichtung zur Prüfung ihres Jahresabschlusses befreit – zuvor musste
Gr?ndung e18. Juni 2009 | 11:02 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa