Messergebnisse aus Dauervideoüberwachung an Autobahnen können vor Gericht nicht als Beweis verwertet werden und stellen einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 und 2 Grundgesetz dar. Gegen jeden noch offenen Bußgeldbescheid, der auf Basis eines Video-Abstands-Messverfahrens (VAMA) oder seiner Weiterentwicklung VKS ergangen ist, sollte sofort Einspruch eingelegt werden, egal ob es um die Geschwindigkeit oder den Abstand geht.