Gaskunden, die nicht nachvollziehbaren Preisen widersprochen haben, werden derzeit wieder von Versorgern mit Mahnungen, Klageandrohungen oder Klageschriften eingeschüchtert. Wer eine Mahnung erhalten hat, sollte seinem Versorger schriftlich mitteilen, dass er am Widerspruch festhält und damit die Berechtigung aller Preiserhöhungen seit Herbst 2004 und den Gesamtpreis bestreitet. Wird allerdings ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt, so ist gegen die Forderung