Im Streit um die mehrfachen Preiserhöhungen eines Gasversorgers hat ein sogenannter Gaspreis-Rebell erstmals vor Gericht gewonnen. Der E.ON-Hanse-Kunde hatte demnach die erhöhten Preise seines Versorgers verweigert und weiter den alten Gaspreis aus dem Jahr 2005 gezahlt. Das Unternehmen hatte ihn darauf hin verklagt, die einbehaltene Summe von knapp 2.000 Euro nachzuzahlen. Zu Unrecht, wie die Richter des Amtsgerichts Blankenese nun feststellten. Denn die sogenannte Preisanpassungsklausel benachteilige