Gerichtsentscheidungen zur Gebührenpflicht gibt es zuhauf. So sind internetfähige Computer nach einer am 19.02.2009 veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg auch dann rundfunkgebührenpflichtig, wenn in dem PC keine Soundkarte und Programme zur Aufzeichnung von Rundfunksendungen installiert sind und der Computer lediglich beruflich genutzt wird. Mit der gleichen Logik könnten Sie Kindergeld beantragen. Das Kind ist zwar nicht vorhanden, aber das dafür notwendige Gerät haben Sie ja
GEZ - VG W27. Februar 2009 | 5:58 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa