Als Front Running bezeichnet man den Kauf von Wertpapieren durch Anlageberater oder Analysten, bevor sie diese ihren Kunden zum Kauf empfehlen. Front Running ist auch gegeben, wenn Börsenhändler Kundenorders erst ausführen, nachdem sie selbst Wertpapiere auf eigene Rechnung gekauft oder verkauft haben. Das Front Running ist nach dem Wertpapierhandelsgesetz verboten. Ein Rechtsanwalt, ein ehemaliger Richter und ein Verbraucherschützer haben sich zusammengetan, um die komplizierte Rechtslage überschaubar zu machen. Ein → Buch soll aufklären.
Front Runn8. Januar 2010 | 7:06 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa