In den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von British Airways ist geregelt, dass der Flugschein seine Gültigkeit verliert, wenn nicht alle “Flight Coupons” in der angegebenen Reihenfolge genutzt werden. Die Deutsche Lufthansa AG verwendet im Geschäftsverkehr gleichartige Geschäftbedingungen – “Die Kündigung einzelner Teilstrecken (Coupons) ist vertraglich ausgeschlossen.” Der BGH hat auf die Klagen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen entschieden, dass der Fluggast
Flugschein5. Mai 2010 | 5:42 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa