Sie erhalten unerwarteten Besuch von einem Steuerprüfer, der den gesamten E-Mailverkehr zu einem Geschäftsvorgang aus dem Jahr 2004 einsehen möchte, und zwar sofort. Sind Sie darauf vorbereitet? Laut dem Gesetzgeber müssen Sie auf solche Fälle vorbereitet sein, wenn Sie nicht riskieren wollen, dass Vorwürfe oder Forderungen zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden und damit unkalkulierbare Kosten auf Sie zukommen. Bei nicht vorgelegten Mails drohen bis zu € 250.000 Strafzahlung vom Finanzamt