Ein Käufer, der im Internet einen fast neuwertigen Porsche für 5,50 Euro ersteigert hatte, ist mit seiner Klage auf Schadenersatz in Höhe von 75.000 Euro wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages gescheitert. Die Geltendmachung ist rechtsmissbräuchlich, entschied das Gericht. Der Käufer hatte den Porsche nur deshalb zu einem so niedrigen Preis ersteigern können, weil der Verkäufer das Angebot wegen eines Fehlers bei der Eingabe schon nach wenigen Minuten
Ersteigeru22. Juli 2009 | 8:30 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa