Abgeordnetenbestechlichkeit soll Aufnahme in das Strafgesetzbuch finden. Korruption erschüttere das Vertrauen der Bürger in Politik, Verwaltung und Geschäftsverkehr. Dieses Vertrauen auf die Einhaltung der Regeln des sozialen und demokratischen Rechtsstaats sei aber unabdingbare Grundlage des Funktionierens des verfassungsrechtlich vorgegebenen politischen Systems. Die Regelung solle für den Bundestag, die 16 Landtage und die Räte von Gemeinden gelten. Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren