Spareinlagen dienen der Erzielung von Zinserträgen und nicht der Liquiditätsverbesserung der Bank. Die österreichischen Banken verwenden für Sparbücher ohne fixe Zinsbindung so genannte Zinsgleitklauseln, die den Zinssatz des Sparbuches an die Entwicklung eines bestimmten Indikators für den Geldmarkt binden. Zinsgleitklauseln, die zu einem Entfall der Verzinsung führen können, sind nicht zulässig und unwirksam. Dies befand der OGH in einer Grundsatzentscheidung.