Der Alleininhaber eines Betriebes kann sich als Einzelunternehmen (entreprise individuelle) im Handelsregister eintragen lassen. Das Unternehmen tritt mit ausgeschriebenem Vor- und Nachnamen auf. Daneben kann er sich einen Firmennamen zulegen, der auch ein Phantasie-Name sein kann (Beispiel: Marcel Kleber “Der Werbeberater”). Diese Variante kommt als Alternative infrage, wenn keine juristische Person (Sarl, Eurl) gegründet werden soll. Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt