Ein Mann hatte sich 2002 vor dem Amtsgericht verpflichtet, seinen beiden Kindern Mindestunterhalt zu zahlen. Als er der Verpflichtung nicht nachkam, schaltete die getrenntlebende Mutter einen Rechtsanwalt ein. Dieser konnte allerdings nichts ausrichten, da der Mann zeitweise arbeitslos war oder nur wenig verdiente. Die Frau unternahm daraufhin nichts mehr, wartete ab, bis der Mann wieder eine Stellung hatte. Dies hätte Sie besser nicht tun sollen.
Ein Jahr k30. November 2009 | 11:58 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa