Das Haus bietet 180 Quadratmeter Wohnfläche, darum herum erstreckt sich ein großes Grundstück mit 830 Quadratmetern – zu haben ist diese Immobilie in Dresden. Am 1. Dezember wird der neue Besitzer gezogen. Die Durchführung hat ein österreichischer Rechtsanwalt übernommen, wie auch die komplette Aktion über das Alpenland abgewickelt wird. Grund ist, dass in Deutschland Hausverlosungen unter das Glücksspiel- Gesetz fallen und verboten sind. Eine “Verkaufsmethode für Ladenhüter”?
Ein Haus f22. Juli 2009 | 13:08 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa