Ein Ehevertrag ist sittenwidrig, wenn der geschiedene Ehemann wegen der hohen Unterhaltszahlungen in die Sozialhilfe getrieben wird. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem zum Jahreswechsel veröffentlichten Urteil entschieden. Es ist das erste höchstrichterliche Urteil, in dem ein Ehevertrag wegen Überforderung des zahlungspflichtigen Mannes für ungültig erklärt wurde
Ehevertrag7. Januar 2009 | 14:13 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa