“Geschenkt ist geschenkt – wiederholen ist gestohlen”, so sagt es der Volksmund. Dass diese alte Regel im Streitfall vom Gericht anders gesehen wird, verwundert nicht. So schenkten Schwiegereltern einen größeren Geldbetrag, um damit die Finanzierung einer Eigentumswohnung zu unterstützen. Die Ehe scheiterte nach einiger Zeit, das Paar ließ sich scheiden. Geld zurück – sagten die Schwiegereltern – die Gründe für die Schenkung sind weggefallen.
Ehescheidu8. Februar 2010 | 8:49 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa