Restschuldbefreiung zum “Nulltarif”. Es gibt die Möglichkeit, durch eine Insolvenz wesentlich eher zur Restschuldbefreiung zu gelangen. Ein lnsolvenzplan bzw. gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan macht es möglich. Wenn z.B. der Schuldner einen Dritten hat, der etwa 5 % – 10 % der Gesamtforderungen zu tilgen bereit ist, dann stimmen die Gläubiger hierüber ab. Mit Zustandekommen des Plans wird regelmäßig Restschuldbefreiung erlangt und die Insolvenz ist beendet!
Durch ein 24. August 2009 | 13:17 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa