Seit dem 28. Dezember 2009 wirkt die Europäische Dienstleistungsrichtlinie. Künftig wird es dadurch sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher leichter, grenzüberschreitend Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt in Anspruch zu nehmen. Das neu errichtete Portal 21 unterstützt dieses Ziel durch ausführliche Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Dienstleistungen in anderen europäischen Mitgliedstaaten. Nur wer seine Rechte kennt, kann auch auf das Funktionieren des Binnenmarktes vertrauen.