Mit der Bildung einer Investitionsrücklage, auch als Ansparabschreibung oder Ansparrücklage bekannt, können Unternehmer und Freiberufler bereits zukünftige Investitionskosten für Anschaffung und Herstellung von Betriebsgütern im Voraus gemäß Paragraph 7g Abs. 3 Einkommenssteuergesetz (EStG) geltend machen. Nun wurde durch die Unternehmenssteuerreform die Ansparrücklage in einen sogenannten Investitionsabzugsbetrag umgewandelt. Eine Rücklage kann nur für
Die neue I19. März 2010 | 7:22 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa