Die Rechte beim Erwerb sogenannter “Schrottimmobilien” werden durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes weiter gestärkt. In dieser Entscheidung führt der BGH aus, dass bei Nichtigkeit des Kaufvertrages dem Verbraucher, also dem Käufer das Recht zusteht, die Kaufpreiszahlung zu verweigern und dies dazu führt, dass auch dem Anspruch des Kreditgebers aus dem
Die Schrot30. Januar 2009 | 10:09 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa