Die Deutsche Telekom AG muss nach dem Willen des Frankfurter Landgerichts früheren Aktionären ihrer ehemals börsennotierten Tochter T-Online eine bare Zuzahlung von 1,15 EUR je Anteilsschein plus Zinsen leisten. Die Umtauschrelation bei der Verschmelzung sei nicht angemessen gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Martin Müller. Die Entscheidung betrifft rund 120 Mio ehemalige T-Online-Aktien
Deutsche T14. März 2009 | 6:26 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa